Der Staat darf nicht dauerhaft mehr Geld ausgeben, als er einnimmt. Sonst werden Probleme in die Zukunft verlagert, dem Haushalt droht eine Überschuldung. Künftige Generationen verlieren ihren Handlungsspielraum, wenn Einnahmen nur noch dazu dienen, Schulden abzuzahlen. Deswegen gibt es die Schuldenbremse, sie hat Verfassungsrang. Man kann sich auch nicht, wie während der Corona-Pandemie, ständig auf Ausnahmeregeln berufen, um doch mehr Schulden aufzunehmen. Irgendeine Krise ist immer, das hat gerade die jüngste Zeit gezeigt.
Und doch können Sparmaßnahmen dem Sinn der Schuldenbremse zuwiderlaufen. Beispiel eins: In Baden-Württemberg kann nach den aktuellen Sparplänen jede vierte Stelle im Bundesfreiwilligendienst und beim Freiwilligen Sozialen Jahr wegfallen. In der Vergangenheit hat knapp die Hälfte aller FSJler anschließend eine Ausbildung im sozialen Bereich begonnen. Man nimmt den Trägern eine gute Möglichkeit, dringend benötigtes Private zu finden. Später wird dann Geld für Imagekampagnen und die Anwerbung von Arbeitskräften im Ausland ausgegeben.
Beispiel zwei: Pflege findet in Deutschland zu einem großen Teil zu Hause statt. Das entlastet den Staat, überfordert aber viele Angehörige, zumeist Frauen. Eine Kur, etwa über das Müttergenesungswerk, kann dazu beitragen, dass deren Arbeitskraft erhalten bleibt. Die Wartelisten in den entsprechenden Kliniken sind lang, Träger müssen aber Ausbaupläne auf Eis legen, wenn der Bund Zuschüsse streicht. Gibt eine pflegende Angehörige auf und wird ein zusätzlicher Heimplatz nötig, zahlt der Staat drauf.
Das alles heißt nicht, dass der Bund den Himmel auf Erden finanzieren muss. Er sollte aber im eigenen Interesse darauf achten, dass seine Sparbemühungen nicht höhere Folgekosten nach sich ziehen. Diese Folgekosten sind zugegebenermaßen schwer berechenbar, aber sie sind actual. Die Schuldenbremse ist machtlos gegen sie. Umso wichtiger, dass die Abgeordneten, die nun über den Etat beraten, die langfristigen Folgen einer Kürzung bei jedem Haushaltsposten in ihre Abwägung einbeziehen.